Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1051/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Ausgangslage

Entsprechend der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) und § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Landeshauptstadt Kiel verpflichtet, Lärmkarten für Verkehrslärm und Industrie- und Gewerbelärm einschließlich Hafenlärm auszuarbeiten. Die anschließende Lärmaktionsplanung im Jahr 2024 soll die Ergebnisse der aktuellen und der vergangenen Lärmkartierungen analysieren und Möglichkeiten weiterer Lärmminderungsmaßnahmen vor allem an Problemschwerpunkten aufzeigen. Die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung müssen alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.

Umgebungslärmkartierung

Die Umgebungslärmkartierung der 4. Stufe wurde durch das Umweltschutzamt ausgearbeitet.

Die Lärmkarten der Landeshauptstadt Kiel werden nach der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität unter www.kiel.de/laerm zum Download bereitgestellt. Gleichzeitig erfolgt die öffentliche Auslegung im Rathaus.

Berechnungsgrundlagen

Durch die Common noise assessment methods for Europe (CNOSSOS-EU) erfolgte eine europäische Harmonisierung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm. CNOSSOS-EU wurde in nationales Recht (CNOSSOS-DE) umgesetzt, im Bundesanzeiger Ende 2018 veröffentlicht und ist seit dem 31. Dezember 2018 in Deutschland anzuwenden. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zu den Ergebnissen der vorherigen Kartierungsrunden, in denen auf Grundlage vorläufiger Berechnungsverfahren der Umgebungslärm berechnet wurde, ist daher nicht gegeben.

Durch die Landeshauptstadt Kiel sind entsprechend § 47 BImSchG alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und alle Hafenanlagen mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen zu kartieren. Die Kartierung der Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt.

Ergänzend zu den o. g. Anforderungen wurde der Kartierumfang um das gesamte Kieler Straßennetz mit Ausnahme der Tempo 30-Zonen erweitert. Auf Basis der vorliegenden Kartierung ist es jetzt möglich, die von einigen Ortsbeiräten geforderte Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierungen für verschiedene Straßenabschnitte im Rahmen der Lärmaktionsplanung durchzuführen.
Durch diesen deutlich erweiterten Kartierumfang ist eine Vergleichbarkeit insbesondere zu den Belastetenzahlen der vorherigen Kartierungsrunden nicht mehr gegeben.

Folgende Berechnungsgrundlagen für die Lärmkartierung wurden zum Stichtag 31.12.2021 seit der Lärmkartierung aus dem Jahr 2017 aktualisiert bzw. ergänzt:

  • Anwendung der aktualisierten Berechnungsvorschrift entsprechend CNOSSOS-DE
  • Erweiterung des Kartierumfangs auf das gesamte Kieler Straßennetz
    (außer Tempo 30-Zonen)
  • Aktualisierung der Verkehrszahlen
  • Aktualisierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
  • Aktualisierung der Straßenoberflächen
  • Aktualisierung der Lärmschutzeinrichtungen
  • Aktualisierung der Gebäudehöhen
  • Aktualisierung der Anzahl der Bewohner*innen

Ergebnisse

Gemäß der Lärmwirkungsforschung steigt ab einer Dauerbelastung von LNight = 55 dB(A) für den Nachtzeitraum und LDEN = 65 dB(A) als Mittelungspegel über 24 Stunden das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen durch chronischen Lärmstress. Der Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Kiel (Drucksachen-Nr.: 0064/2021) legt entsprechend den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) diese Werte als Auslösewerte für die Lärmminderungsplanung fest.

Bezugnehmend auf diese Auslösewerte ergeben sich folgende Belastetenzahlen für das Kieler Stadtgebiet:

Industrie- und Gewerbelärm einschließlich Hafenlärm

Belastete

LNight > 55 dB(A)
geschätzte Anzahl der belasteten Menschen im Nachtzeitraum

210

LDEN > 65 dB(A)
geschätzte Anzahl der belasteten Menschen über 24h

110

 

 

Straßenverkehrslärm

Belastete

LNight > 55 dB(A)
geschätzte Anzahl der belasteten Menschen im Nachtzeitraum

27480

LDEN > 65 dB(A)
geschätzte Anzahl der belasteten Menschen über 24h

25850

 

Die umfassende statistische Auswertung der Lärmkartierung der vierten Stufe ist im Anhang dargestellt.

Die Tabellen zeigen die eindeutige Dominanz des Verkehrslärms gegenüber dem Gewerbelärm. Eine genaue Analyse der Berechnungsergebnisse und Maßnahmenvorschläge zur Reduzierung der Belastetenzahlen erfolgen im überarbeiteten Lärmaktionsplan.

Lärmaktionsplanung

Der Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Kiel ist gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bis zum 18. Juli 2024 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Eine erste Analyse zeigt, dass relevante positive Veränderungen der Lärmauswirkungen durch den Straßenverkehr nicht festzustellen sind, die Anzahl der Belasteten bleibt weiterhin auf einem hohen Niveau. Das Ziel, den Umgebungslärm zu vermindern, wurde nicht erreicht. Die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der dritten Stufe (Drs.-Nr 0064/2021) müssen hinsichtlich Umsetzung und Wirkung kritisch beurteilt werden.

Aus Sicht des Immissions- und Gesundheitsschutzes sollten geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen weiterhin thematisiert und geprüft werden.

Dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität wird der überarbeitete Lärmaktionsplan als Beschlussvorlage vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...